Prävention

Alle folgenden Bewegungskurse erfüllen die Kriterien eines Präventionkurses nach § 20 zum Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten und sind auch in die Zentral Prüfstelle Prävention (ZPP) eingetragen. Damit besteht die Möglichkeit einer Rückerstattung der Kursgebühr. Die Voraussetzung dafür ist die regelmäßig Teilnahme (80 %) an den Kurseinheiten.